Prozess um Schuss am FCA-Stadion: Landgericht verurteilt Polizisten

by TheSingleMan27

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  1. TheSingleMan27 on

    > Am Ende brauchte es insgesamt drei Verhandlungstage – und damit einen weniger als ursprünglich angesetzt –, nun ist am Landgericht Augsburg ein Urteil gefallen. Der Polizist, der am 19. August 2023 am Rand eines Spiels des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgab, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht unter Vorsitz von Christoph Kern verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, allerdings ausgesetzt zur Bewährung.

    > Dass es auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen würde, hatte sich bereits zuvor abgezeichnet. Im Lauf des Vormittags trugen Staatsanwalt Michael Nißl und Verteidiger Christian Jäckle ihre Plädoyers vor, beide beantragten jeweils Bewährungsstrafen – Nißl ein Jahr und acht Monate, Jäckle blieb unter einem Jahr. Am letzten Prozesstag äußerte sich auch der angeklagte Maximilian K. noch einmal. Er las dazu eine handschriftlich notierte Erklärung vor. Der 28-Jährige sagte, er wisse, wie frustrierend es sein könne, auf „brennende Fragen keine Antwort zu haben.“ Sofern er eine plausible Erklärung gehabt hätte, hätte er diese abgegeben, „um das Verfahren für mich und meine Kollegen würdevoller enden zu lassen.“ Im Prozess seien teils mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert worden.

    > Staatsanwalt und Verteidiger beantragen Bewährungsstrafe für Maximilian K.
    Maximilian K. sagte, wenn er „diese eine Antwort“ hätte, hätte er möglicherweise wieder in ein normales Leben als Polizist zurückgefunden. Dies sei aber bislang nicht der Fall. Er sei sich bewusst, welch „unfassbares Glück“ er und die Beteiligten gehabt hätten. Er sei auch froh, dass niemand von der Fanhilfe Mönchengladbach, deren leerstehenden Bus das Projektil getroffen hatte, verletzt worden sei. Es tue ihm „unfassbar leid“, dass es so weit gekommen sei. Er arbeite weiter daran, „das für mich aufzuklären“.

    > Der Prozess hatte am Dienstag begonnen. Im Kern drehte er sich um die Frage, warum der Spezialpolizist Maximilian K. an diesem Tag nach vorangegangener Wasserschlecht zur Waffe gegriffen und anschließend geschossen hatte. Das Projektil rauschte wohl nur wenige Zentimeter am Kopf eines Kollegen vorbei. Mehrere Beamte, die sich an oder in einem Dienstfahrzeug aufhielten, wurden durch ein Knalltrauma verletzt, einer durch Glassplitter im Gesicht.

    > Prozess um Schuss am FCA-Stadion: Landgericht Augsburg fällt Urteil
    Zu Prozessbeginn nahm Maximilian K. Stellung, er räumte die Schussabgabe ein. Doch wie kam es dazu? K. sprach von einer Art Blackout und gab an, in dieser Situation im Kopf den Begriff „Beschuss“ wahrgenommen zu haben. Dann wisse er nur noch, dass er einen Knall gehört, an sich herabgeschaut und seine Hand an seiner Waffe gesehen habe. Die Vorkommnisse selbst könne er sich nur so erklären, dass er „unzutreffend im Kopf mit dem Wort Beschuss gearbeitet“ habe. Dies habe einen „reflexhaften Bewegungsablauf“ ausgelöst, woraufhin sich der Schuss gelöst habe.

    > Rund ein Dutzend Polizeibeamte, die sich damals rund um das Geschehen aufhielten, sagten als Zeugen aus, mehrere verwiesen dabei aber auf Erinnerungslücken. In ihren Darstellungen taten sich Ungereimtheiten auf, manches wirkte kaum glaubwürdig – etwa, dass man sich nach dem Vorfall intern nicht darüber unterhalten habe. „Mehr abgestimmte Aussagen sind fast nicht denkbar“, sagte Richter Christoph Kern am zweiten Prozesstag. Er brachte auch eine andere Theorie ins Spiel – nämlich, dass ein Beamter im Bus bereits vor der Konfrontation seine Dienstwaffe gezogen hatte. Spezialpolizist Maximilian K. habe darin eine Bedrohung wahrgenommen und geschossen.

    > Potenziell tödlicher Schuss aus Polizei-Dienstwaffe: Fragen bleiben offen
    Kern hielt dies für die einzig plausible Erklärung, vonseiten der Beamten fielen aber keinerlei entsprechende Aussagen. Auch ein psychiatrisches Gutachten brachte letztlich keine Klarheit. Viele Fragen waren auch vor der Verkündung des Urteils offen. Nun ist es gefallen.

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